Verbandsfeuerwehr "BAM" der Gemeinden Bargen und Merishausen
| Kommando | Aktuelle Mitteilungen | Übungsprogramm |
Die
Verbandsfeuerwehr BAM der Gemeinden Bargen und Merishausen
wurde per 1. Januar 2006 gegründet und hat die Aufgabe, bei jeder Art von
Ereignissen und
Unfällen
gemäss Brandschutzgesetz und Brandschutzverordnung in den Gemeinden Bargen und
Merishausen Hilfe zu leisten. Gemäss Art. 2 der Feuerwehrordnung
BAM sind
Einwohner und Einwohnerinnen mder
Verbandsgemeinden feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 17.
Altersjahr und endet mit dem vollendeten 45. Altersjahr.
In den ca. 10 Übungen jährlich wird den Feuerwehrangehörigen das gesamte Grundwissen, welches notwendig ist, vermittelt. Neben den Kenntnissen der gewöhnlichen Gerätschaften (Schläuche, Leitern, etc.) werden aber auch Kenntnisse für spezielle Geräte und Erste-Hilfe-Kenntnisse vermittelt. Die Aus- und Weiterbildung in der Feuerwehr ist vielseitig und interessant. Aber auch die Kameradschaft und die Geselligkeit kommt nicht zu kurz.
Wenn Sie daran interessiert sind, in der Verbandsfeuerwehr aktiv Dienst zu leisten, bitten wir Sie, sich mit dem Kommandanten in Verbindung zu setzten. Falls Sie keinen Feuerwehrdienst leisten, wird Ihnen der Pflichtersatz zusammen mit der Steuerrechnung verrechnet. Für allfällige Fragen oder ergänzende Auskünfte steht Ihnen der Kommandant Rolf Biber gerne zur Verfügung.
Aktuelle Mitteilungen
Einsatz Waldbrand
Am Samstag, 14. April 2007 musste die Feuerwehr BAM zu einem kleinen Waldbrand im Gebiet Barmen ausrücken. Dank den unkonventionellen TLF’s konnte das Feuer rasch unter Kontrolle gebracht werden.
Genehmigung
Verbandsordnung
Mit Beschluss vom 21. März 2006 hat der Regierungsrat des Kantons
Schaffhausen die Verbandsordnung der Verbandsfeuerwehr BAM genehmigt. Die von
den Gemeindeversammlungen Merishausen und Bargen am 07. Dezember 2005 bzw. 27.
Januar 2006 genehmigte Verbandsordnung, die Feuerwehrordnung und das
Besoldungsreglement sind somit rechtsgültig.
Diese Publikation erfolgt im Sinne von Art. 47 Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2002.
Konstituierende
Sitzung der Verbandskommission BAM
Nachdem die Gemeinderäte Merishausen und Bargen die Mitglieder der
Verbandskommission bezeichnet haben, hat die Verbandskommission am 10. April
2006 die konstituierende Sitzung abgehalten. Als erster Präsident wurde Ernst
Tanner-Gehring, Merishausen, als Vizepräsident Urs Odermatt, Bargen, gewählt. Gleichzeitig wurde auch die
Feuerwehrkommission gewählt. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Präsident:
Müller Harry, Bargen
Vizepräsident:
Urs Bührer, Merishausen
Kommandant:
Rolf Biber, Merishausen
Vizekommandant: Daniel
Biber, Merishausen
Vertreter FW-Unterof.: Lötscher
Hans, Bargen
Vertreter FW-Ang.:
Suter Christoph, Bargen
Aktuar:
Meng Marcel, Merishausen
Als Rechnungsführerin des Verbandes wurde Susanne Rubli-Werner, Merishausen, gewählt. Gleichzeitig wurden auch die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission bestimmt. Es sind dies Roland Hallauer, Merishausen, und Barbara Wehrli, Bargen.
Die Verbandskommission hat zudem den Voranschlag für das Jahr 2006 genehmigt sowie die Betriebsvorschüsse der Gemeinden gemäss Art. 25 der Verbandsordnung festgelegt.
Erlass
Tarifordnung über die Verrechnung von Feuerwehreinsätzen
An der konstituierenden Verbandskommissionssitzung vom 10. April 2006 wurde
die Tarifordnung über die Verrechnung von Feuerwehreinsätzen erlassen. Diese
Publikation erfolgt im Sinne von Art. 47 Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 17.
Juni 2002.
Änderung
der Feuerwehrordnung
Die Verbandskommission des Feuerwehrverbandes BAM hat am 12. Mai 2006 einige
Änderungen der Feuerwehrordnung beschlossen. So wird nun klar definiert, dass
die Feuerwehrdienstpflicht am 1. Januar desjenigen Jahres beginnt, in welchem
das 18. Altersjahr erreicht wird. Die vorhergehende Formulierung war vor allem
aus Gründen der Steuerklarheit problematisch. Im weiteren wurden einige unklare
Formulierungen in Art. 5 der Feuerwehrordnung präzisiert. Die Änderungen
wurden per sofort in Kraft gesetzt. Die geänderte Feuerwehrordnung kann bei der
Aktuarin der Verbandskommission, L. Stüssi (Tel. 052 653 13 92) bezogen werden.
Diese Publikation erfolgt im Sinne von Art. 47 Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2002.
Wahl neues Kommando
Die Verbandskommission hat anlässlich der Sitzung vom 14. Dezember 2006 per
1. Januar 2007 Rolf Biber als Kommandant und Daniel Biber als Vize-Kommandant
der Verbandsfeuerwehr BAM gewählt. Wir gratulieren zur Wahl und wünschen
beiden viel Erfolg und Befriedigung im neuen Amt.
Für die Verbandskommission BAM
Der Präsident: Ernst Tanner-Gehring
| Feuerwehrkommandant | Biber Rolf,
Hauptstr. 43, 8232 Merishausen Tel. 052 653 10 32, E-Mail: r.biber@bluewin.ch |
| Vizekommandant | Biber Daniel,
Hauptstr. 50, 8232 Merishausen Tel. 052 670 14 15, E-Mail: d.biber@bluewin.ch |
| Offiziere: | Tanner Hanspeter,
Tel. 052 653 16 18 Fischer Jean, Tel. 052 653 11 77 Werner-Oetiker Max, Tel. 052 653 13 22 Meister Roland, Tel. 052 653 11 87 |
| Materialverwalter: | Schwanninger Reto,
Merishausen, Tel. 052 653 15 77 Mägerle Michael, Bargen, Tel. 052 653 15 53 |
| Alarmierungsverantwortlicher: | Fischer Jean, Tel. 052 653 11 77 |
| Feuerwehrreferent: | Bührer Urs,
Dostentalstrasse 11, 8232 Merishausen Müller Harry, Am Bohl 35, 8233 Bargen |
Allgemeine Infos zum Übungsbetrieb
Tenue:
Grundsätzlich wird vollständig ausgerüstet eingerückt, das heisst mit:
- Brandschutzjacke
- Helm
- Handschuhe
- Rettungsgurt
- Gutes Schuhwerk
- Hosen / Brandschutzhosen wo vorhanden
Der Gruppenführer entscheidet am Arbeitsplatz, unter Einhaltung der Sicherheit
über einheitliche
Tenue-Erleichterung.
Retablieren
von defekten oder zu kleinen Ausrüstungsgegenständen:
Es besteht die Möglichkeit, am Mo.12.03.2007 von 19.00 Uhr bis 19.30 Uhr (vor
der ersten Mannschaftsübung)
einzelne Gegenstände zu retablieren.
Entschuldigungen:
Entschuldigungen sind bis spätestens 4 Tage nach der Übung schriftlich beim
Kommandanten einzureichen.
Als Entschuldigung gelten gemäss Art. 33 der FW-Ordnung.
- Berufliche oder ferienbedingte Ortsabwesenheit (Bestätigung beilegen)
- Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit
- Eigene Schwangerschaft sowie Stillzeit während 6 Monaten
- Tiefe Trauer während acht Tagen
- Militär- und Zivilschutzdienst
- Andere Gründe über deren Gültigkeit die FW-Kommission entscheidet
Bussen:
Die Bussen bei unentschuldigter Abwesenheit betragen 125% des jeweiligen
Feuerwehr-Soldes. Bei Verspätetem Erscheinen an der Übung wird der Sold gekürzt!
Alarmierung:
Die Weiterleitung von Schadenereignissen erfolgt über den Feuerwehr Notruf
118 oder durch
das Drücken der Sirene im Feuerwehrmagazin.
Das Übungsprogramm kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Wichtige Hinweise und Informationen zum Aufgebot (als PDF).