Entsorgung in Merishausen

Sammelstellen Abfuhrgüter Abfuhrplan 2010 Gebühren Abfallmerkblatt als *.pdf-Datei zum herunterladen

Es geben Ihnen gerne Auskunft:

Kant. Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz Schaffhausen, Telefon 052 632 76 63
Umweltreferat Merishausen, Telefon 052 653 11 60
Grubenwart Merishausen, Telefon 052 653 12 41 oder 052 653 12 57
Gemeindekanzlei Merishausen, Telefon 052 653 16 35
KBA Hard Beringen, Telefon 052 685 22 27
Der Schweizer Entsorgungswegweiser: www.abfall.ch

 

Abfälle wohin?

Wir alle sind verpflichtet, einen Beitrag zur Verkleinerung und Entgiftung des Abfallberges zu leisten und die Abfälle umweltgerecht zu behandeln.

 

Gebote

vermeiden
vermindern

trennen
nach Material

wieder verwerten
Recycling

kompostieren

umweltgerecht
entsorgen

Verbote

nicht in die
Kanalisation

Sonderabfälle
nicht in den Kehricht

   

verbrennen und ablagern von Abfällen
im ganzen Gemeindegebiet verboten

Bitte beachten:

Um Gebührenerhöhungen zu verhindern, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, sich an diese Weisungen zu halten, an den verschiedenen Sammelplätzen Ordnung zu halten und fachgerecht zu entsorgen.


Sammelstellen Benützen Sie unsere Sammelstellen bei der Landi
Was Altglas
nach Farben getrennt ohne Verschlüsse und Inhalt. Grössere Gläser (Vasen, Fensterglas, etc.) gehören nicht in den Container. Bitte in der Inertstoffmulde Grube „obere Barmen“ deponieren.
Aluminium
leere Getränke- u. Spraydosen usw., Alu und Weissblech kann im gleichen Behälter gesammelt werden
Weissblech
Bei leeren Büchsen Papier entfernen, im Abwaschwasser auswaschen, Boden herausschneiden, Büchse zusammenpressen
Altöl
Speise- u. Maschinenöl trennen,
Schlüssel für den Container bei Christian Bach, 079 291 03 36.
Altmetalle
Alteisen, Buntmetalle, Aluminium ohne Holz/Plastik etc. Nur kleine Mengen bis 25 kg. Grössere Mengen direkt entsorgen bei Schrotsammelstelle Arnold Schmid Recycling AG, Tel. 052 643 38 80.
Keine Kühlschränke, Batterien und elektronische Geräte
; Entsorgung siehe unten.
Tierkadaver
Tote Tiere etc. ohne Gebinde in Kühltruhe (Kübel)
Die Abgabe von grösseren Tierkörpern und Schlachtabfällen über 10 kg ist gebührenpflichtig.
Der Schlüssel ist auf der Gemeinderatskanzlei zu beziehen, wo auch die Art und Menge der Kadaver oder Schlachtabfälle zu melden ist.

Ablagerungen / Kompost (obere Barmengrube) / Abbrennplatz
Ablagerung

Inerter Bauschutt Nur kleine Mengen bis 1/4 m3 aus Haushaltungen wie: Backsteine, Keramik, Porzellan, Ton, Natursteine, Flachglas und Spiegel.
Während
den Öffnungszeiten der Grube „obere Barmen“ steht eine spezielle Mulde zur Verfügung.
Grosse Mengen Aushub, Steine und Erdmaterial dürfen nicht mehr deponiert werden.
I
n der Grube „untere Barmen“ kann sauberer Aushub sowie Lesesteine nach Rücksprache mit dem Entsorgungsreferenten deponiert werden (gebührenpflichtig)

Grünabfälle Grünabfälle Organisches Material, Rasenschnitt, Laub, Gartenabfälle etc. Sie sind nach Möglichkeit individuell zu
kompostieren, als Gründüngung zu verwenden oder auf einem Misthaufen verrotten zu lassen. Keine Küchenabfälle.
Während den Oeffnungszeiten "obere Barmen" steht eine
Grüngutmulde zur Verfügung.
Häckseldienst Der private Unternehmer Andreas Weber, im Hofacker 4, Tel. 052 653 11 51, bietet auf Anfrage einen Häckseldienst an.
Abbrandplatz Trockene Abfälle aus Garten, Feld und Wald können während den Oeffnungszeiten Grube „obere Barmen“ verbrannt werden.

Sonderabfälle vom Verursacher zu entsorgen
Was
Wo
Baustellenabfälle / Aushub / Gewerbliche Sonderabfälle
gemäss Kant. Abfallverordnung. Separates Merkblatt erhältlich bei
SEAG Entsorgungs AG, Schaffhausen, Tel.052 625 55 58, Entsorgungswegweiser auf www.abfall.ch, Merkblätter des ALU unter www.umweltschutz-sh.ch (à Abfälle, Entsorgung à Merkblätter und Formulare)
Altautos
gemäss Einführungsgesetz Gewässerschutzgesetz und Kant. Gewässerschutzverordnung Rückgabe beim Lieferanten oder Abgabe gegen Gebühr an bewilligte Auto- Schrottsammelstellen (z. Bsp. Arnold Schmid Recycling AG, 8207 Schaffhausen, Tel. 052 643 38 80)
Autobatterien/Autopneus
Rückgabe an die Verkaufsstelle oder Abgabe in der KBA Hard Beringen und Schrottsammelstelle Arnold Schmid Recycling AG, Tel. 052 643 38 80

Elektritsche und elektronische Geräte
Weil das Recycling durch vorgezogene Gebühren beim Kauf neuer Geräte finanziert wird, können folgende Geräte kostenlos an einer Verkaufsstelle oder an der nächstgelegenen offiziellen Sammelstelle zurück gegeben werden:

  • Haushaltklein- und grossgeräte, Kühl-, Klima- und Kompressorgeräte, Elektrowerkzeuge und Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes, elektrische und elektronische Spielwaren

  • Leuchten und Leuchtmittel

  • Bürogeräte, Telekommunikations- und Informatikgeräte, Telefonapparate, Handys, Unterhaltungselektronik, Fotogeräte, Kameras (Video, Film)

Die Sammelstellen finden Sie im Merkblatt des ALU unter www.umweltschutz-sh.ch (à Abfälle, Entsorgung à Merkblätter und Formulare)

Weitere Informationen auf www.swico.ch oder www.sens.ch .

Haushaltbatterien, Akkus
Verbrauchte Batterien an die Verkaufsstellen zurück. Sie gehören nicht in den Abfallsack !

Abfuhrgüter gemäss Annahmebedingungen KBA Hard
Was Haushaltkehricht (alle nicht separat aufgeführten Materialien)
Verpackungen, Wischgut, Watte, Wattestäbchen, Papierwindeln, Rasierklingen, Glühbirnen, Katzenstreu, Waschmittelverpackungen
Wie In geschlossenen Kehrichtsäcken der Gemeinde oder in anderen geeigneten Säcken von 35/60 oder 110 l mit Gebührenmarken
Wo Deponieren kurz vor der Durchfahrt des Abfuhrwagens entlang der Fahrstrecken bzw. an den ab Frühling 2008 eigens dafür gekennzeichneten Standorten, wenn möglich gemeinsame Depots mit Nachbarn errichten
Maximalgewicht 35 l Säcke 5 kg 60 l Säcke 10 kg 110 l Säcke max. 15 kg
Welche
Marken
Gebürenmarken: 35 l Säcke 1 Stk. Futtermittelsäcke 2 Stk. à 35 l
Gebürenmarken: 60 l Säcke 1 Stk. Düngersäcke 1 Stk. à 60 l
Gebürenmarken: 110 l Säcke 2 Stk. (2 Stk. à 60 l )

 

Was Sperrgut
Möbel, Teppiche, Matratzen, Bettgestelle, Ski, Kisten und Schachteln usw.
Nicht abgeführt werden:
El.-Geräte, Abfälle von Bauten und Renovationen, ganze Haus- oder Wohnungsräumungen
Wie kleine Ware gebündelt
max. Grösse 180 cm x 90 cm x 80 cm
grosse Möbelstücke zerlegt
max. Gewicht 30 kg
Gebührenmarken 35 l:
Masse max. 120 cm x 90 cm x 80 cm bis 10 kg 2 Stk.
10 - 30 kg 4 Stk.
Gebührenmarken 60 l:
Masse max. 180 cm x 90 cm x 80 cm bis 10 kg 2 Stk.
10 - 30 kg 4 Stk.
Wo Deponieren kurz vor der Durchfahrt des Abfuhrwagens entlang der Fahrstrecke
Wann zusammen mit Schwarzkehricht in kleinen Mengen.
Der genaue Abfuhrplan ist weiter unten ersichtlich

Separat-Sammlungen durch Dritte
Was Altpapier: Zeitungen, Zeitschriften, etc.
Karton: Kartonschachteln, Wellkarton
Wer Schule Merishausen, Primarschule
Wie

Papier: nur gebündelt und ohne Plastikanteile gut verschnürt bereitstellen. Ohne Gebührenmarke, keine Säcke, Lumpen, keine Tragtaschen bereitstellen, keine all zu schweren Bündel bereit stellen

Karton: zerlegt und kreuzweise verschürt, separat bereitstellen

Wo Am Strassenrand gut sichtbar
Wann Siehe Terminplan  

Was Altkleider-Sammlung
Wie In Spezialsäcken (von verschiedenen Organisationen)
Wo Am Strassenrand oder direkt Abgabe beim Roten Kreuz Tel. 052 625 04 05 oder Container beim Gewerbezentrum Durach
Wann Sammeltermine werden auf Flugblättern, in Tageszeitungen und im Radio Munot bekannt gegeben

Was Giftsammlung durch das Kant. Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz
Wie Auskünfte erteilt das Kant. Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz, Tel. 052 632 78 41 Auskünfte erteilt das Kant. Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz, Tel. 052 632 78 41
Wann, Wo Die Daten und Orte der Giftsammlungen können unter www.umweltschutz-sh.ch abgerufen werden. Die Daten und Orte der Giftsammlungen können unter www.umweltschutz-sh.ch abgerufen werden.

Abfuhrplan 2009           
an folgenden Daten:

Haushaltkehricht
Jeweils Samstag, ab 08.15 Uhr
Freitag, 31. Juli, ab 13.00 Uhr

Grube „Barmen“
09.45 - 11.45 Uhr

Sperrgut

Altpapier

03./17./31. Januar

 

fortlaufend in Kleinmengen (entsprechend frankieren) 

keine separate Abfuhr!

14./28. Februar

 

14./28. März

28. März

27. März

11./25. April

11./25. April

09./23. Mai

09./23. Mai

06./20. Juni

06./20. Juni

26. Juni

04./18./31. Juli (Freitag)

 

15./29. August

15./29. August

12./26. September

12./26. September

18. September

10./24. Oktober

10./24. Oktober

07./21. November

07. November

20. November

05./19. Dezember

 

 

 

Gebührenansätze 

Grundgebühren für das Jahr 2009

Einpersonenhaushalt/Einzelpersonen (wenn im Elternhaushalt lebend, ab 25. Altersjahr) Fr. 45.--
Alleinerziehende Fr. 45.--
Mehrpersonenhaushalt (Mit Kindern unter 25 Jahren) Fr. 80.--
Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsbetriebe Fr. 50.-- bis 500.--

Mengenabhängige Entsorgungsgebühren

Haushaltkehricht und Abfuhrgüter

Gebührenmarken für Säcke und Sperrgut

35 l Gebührenmarke Fr. 2.30/Stk.

60 l Gebührenmarke Fr. 4.10/Stk.

35 l Kehrichtsack der Gemeinde Fr. 2.10/Stk.

Verkaufsstellen für Gebührenmarken Dorfladen, Hofladen, Landi und Spar- und Leihkasse, Gemeindekanzlei
Rücknahmestelle für Marken und Säcke (z. Bsp. bei Umzug) Gemeindekanzlei

Tierkadaver (bei Ablieferung vorher Schlüssel und Meldeschein bei der Gemeinderatskanzlei beziehen.)

Kleintiere bis 10 kg gratis (in Grundgebühr enthalten)
grössere Haustiere wie Hunde etc. Fr. 35.--
Jungtiere: Ferkel, Lämmer Fr. 40--
Kälber, Schweine, Schafe Fr. 75.--
Schlachtabfälle pro kg Fr. 2.--/kg

grosse Tiere: Hofabfuhr durch den Viehhalter


 

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